Alles, was für die Teilnahme gilt — von der Fahrzeugzulassung über die Wertung bis zum Haftungsausschluss. Mit der Abgabe der Nennung erkennt jedes Team dieses Reglement als verbindlich an.
Die Mühltaler Oldtimer Rallye ist als Gleichmäßigkeits- und Orientierungsfahrt für historische Fahrzeuge ausgeschrieben. Es gelten auf der gesamten Strecke die Bestimmungen der deutschen Straßenverkehrsordnung. Insbesondere verweist der Veranstalter auf die Einhaltung der inner- und außerorts vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits, das Mitführen von Warnwesten und Warndreieck sowie die Empfehlung, auch am Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren.
Teilnahmeberechtigt für die Oldtimer Rallye sind Fahrzeuge, die vor dem 31.12.1993 hergestellt wurden und den Bestimmungen der StVZO entsprechen. Das Fahrzeug muss eine für den Straßenverkehr ordnungsgemäße Zulassung oder rote „07er“-Kennzeichen besitzen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch Fahrzeuge zur Teilnahme zuzulassen, die nach dem 31.12.1993 hergestellt wurden, sofern diese als historisch wertvoll eingestuft werden können. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
Es werden nur vollständige Anmeldungen mit Foto bearbeitet. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Mit der Abgabe der Anmeldung bestätigt der Fahrer die gültige Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug und den Besitz eines gültigen nationalen Führerscheins. Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen darüber hinaus persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraumes der Teilnahme den Vorschriften der StVZO entsprechen.
Der Veranstalter schließt die von den Genehmigungsbehörden geforderte Versicherung ab. Für jedes Teilnehmerfahrzeug muss eine Mindesthaftpflichtversicherung von 1.000.000 Euro abgeschlossen sein. Mit der Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist.
Die Teilnehmer (Fahrer/in, Beifahrer/in) sowie die Fahrzeugeigentümer und -halter nehmen auf eigene Gefahr an der beschriebenen Oldtimerrallye teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Fahrer/in und Beifahrer/in erklären mit der Abgabe der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Sportwarte, Helfer, Behörden, Hilfsdienste sowie andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, und gegen andere Teilnehmer, außer für Personenschäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Dieser Haftungsausschluss gilt auch für eventuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen von Startnummern und Veranstaltungskennzeichen (Rallye-Schilder) entstehen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, erforderliche Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibung sowie des Programmablaufs der Veranstaltung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände notwendig ist, ohne jegliche Schadensersatzpflichten zu übernehmen. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind ausgenommen.
Bei Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr (Nenngeld) oder sonstige Schadensansprüche.
Der Haftungsausschluss wird mit der Abgabe der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Mit der Abgabe der Anmeldung erkennt der Teilnehmer den o. a. Haftungsausschluss an.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Park- und Abstellplätze nicht durch Öl, Benzin oder andere umweltgefährdende Flüssigkeiten verunreinigt werden.
Die an der Veranstaltung teilnehmenden Teams verpflichten sich, über den Gesamtzeitraum der Veranstaltung die Straßenverkehrsbestimmungen einzuhalten. Insbesondere sind die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten unbedingt einzuhalten. Behördlich gemessene Geschwindigkeitsüberschreitungen, die wesentlich von der erlaubten Geschwindigkeit abweichen und von der Polizei dem Veranstalter angezeigt werden, führen in jedem Fall zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Bei dieser Veranstaltung kommt es ausdrücklich nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit oder Bestzeit an.
Mit der Abgabe der Anmeldung geben die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass der Veranstalter alle mit der Veranstaltung verbundenen Ereignisse durch Medien verbreiten kann, ohne dass hieraus Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder den veröffentlichenden Medien geltend gemacht werden können.
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Nennformular dieser Website, inklusive Foto des Oldtimers. Alternativ sind Anmeldeformulare und dazugehöriges Fotomaterial bis zum Anmeldeschluss beim Veranstalter einzusenden:
Die Startgebühr ist inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und gilt pro Team: 300 € (ein Fahrzeug, zwei Personen). Jede/r zusätzliche Mitfahrer/in im Fahrzeug: 99 € pro Person. Frühbucher- und Treuerabatt werden individuell nach Nennung berücksichtigt.
Eine eventuelle Annullierung der Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Im Rücktrittsfall stehen dem Veranstalter folgende Leistungen zu:
Das ausgehändigte Roadbook enthält alle Details zur Streckenführung und Länge sowie die vorgegebenen Fahrzeiten und Wertungsprüfungen. Erforderliche Änderungen und/oder Ergänzungen während der Veranstaltung werden am offiziellen Aushang bekannt gemacht oder in Kopie jedem Team am Start ausgehändigt. Die gesamte Strecke der Mühltaler Oldtimer Rallye wird im Roadbook durch Chinesenzeichen und Kartenskizzen wiedergegeben.
Erlaubt sind Trip- und Twinmaster sowie Uhren aller Art. Es werden max. 3 Stoppuhren benötigt.
Jedes Team erhält neben dem Roadbook sogenannte Bordkarten, auf denen die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen angegeben sind. Jedes Team ist für seine Bordkarten allein verantwortlich. Die Bordkarte muss an den Kontrollstellen persönlich vorgelegt werden. Über die Richtigkeit der Zeiteintragung durch den Zeitnehmer hat sich der Teilnehmer ggf. zu vergewissern. Jegliche Berichtigung oder Änderung in der Bordkarte führt zum Wertungsverlust, es sei denn, sie wurde von einem zuständigen Sportwart bestätigt. Bordkarten, die nicht an die hierfür vorgesehenen Stellen zurückgegeben werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Startreihenfolge wird beim Fahrerbriefing durch den Fahrtleiter bekanntgegeben. Die Fahrzeuge starten im 30-Sekunden-Abstand. Es gilt ausschließlich die Veranstalter-Uhrzeit, die an der Start-Zeitkontrolle jeder Tagesetappe einzusehen ist.
Die Sonder- und Orientierungskontrollen während der Veranstaltung werden den Teilnehmern nicht bekannt gegeben. Diese müssen in der richtigen Reihenfolge nach dem Roadbook in die Bordkarte eingetragen werden (Stempel, stumme Wächter etc.).
Die Strecke ist an den Fahrtagen in jeweils zwei Abschnitte unterteilt, die durch ZKs überwacht werden. Eine ZK ist an ihrem Standort durch ein rotes Uhrensymbol-Schild gekennzeichnet. Ihre ZK-Zeit wird im Moment der Übergabe der Bordkarte vom Zeitnehmer eingetragen unter der Voraussetzung, dass sich Fahrer/Beifahrer und das genannte fahrbereite Fahrzeug in unmittelbarer Nähe der Kontrollstelle befinden, wobei der Fahrer/Beifahrer mit dem genannten Fahrzeug den vorausgegangenen Abschnitt aus eigener Kraft zurückgelegt haben muss.
Für die Übergabe der Bordkarte zum Eintragen der richtigen Ankunftszeit am Kontrollpunkt (gekennzeichnet durch ein rotes Uhrensymbol) sind Fahrer/Beifahrer selbst verantwortlich. Die Fahrzeiten für alle Abschnitte sind aus der Bordkarte ersichtlich. Die vom Zeitnehmer eingetragene Zeit und die vorgegebene Fahrzeit für den nächsten Abschnitt ergeben die Soll-Ankunftszeit an der nächsten ZK.
Die Ankunftszeiten an den verschiedenen Tagesetappen sind so festgelegt, dass auch leistungsschwache Fahrzeuge diese Soll-Zeiten erreichen können.
Bewertungsmaßstab jeder Wertungsprüfung ist die 1/10 Sekunde.
Die WPs werden entweder nach im Roadbook vorgegebenen Sollzeiten oder nach vorgegebenen Schnittgeschwindigkeiten gefahren. Verbindlich sind die Angaben im Roadbook und ggf. die als Bulletin während der Veranstaltung bekannt gegebenen Veränderungen.
Alle WPs liegen zwischen zwei ZKs. Vor jeder WP ist ein „STOP“-Schild. Hier muss angehalten und auf die Startfreigabe durch den Streckenposten gewartet werden. Circa 10–20 Meter danach befindet sich eine Digitaluhr sowie ein weißes Schild mit roter Startflagge. Starten Sie in eigener Verantwortung in der Ihnen zuvor vom Sportwart vorgegebenen Zeit. Die WP endet mit einem gelben Aufhebungsschild.
Zwischen Start und Aufhebung ist der vorgegebene Schnitt exakt einzuhalten. Die Überprüfung erfolgt an unbekannter Stelle. Auf den ersten 500 Metern einer jeden Prüfung ist keine Messung. Eine Übersicht aller Schilder findet ihr auf der Seite Zeichensprache.
| Orientierungs- und Sonderkontrollen | Strafpunkte |
|---|---|
| Auslassen bzw. falsche Reihenfolge der Stempelkontrollen | 30 |
| Auslassen bzw. falsche Reihenfolge oder falscher „stummer Wächter“ | 10 |
| Auslassen bzw. falsche Beantwortung einer Frage | 5 |
| Auslassen einer Zeitkontrolle (ZK) | 100 |
| Sonderprüfungen: Gleichmäßigkeitsprüfungen | Strafpunkte |
|---|---|
| Abweichung von der Sollzeit bei Gleichmäßigkeitsprüfungen, pro 0,1 s maximal 100 Strafpunkte pro Prüfung | 1 |
| Abweichung von der Sollzeit bei Start-Ziel-Prüfungen, pro 0,1 s maximal 100 Strafpunkte pro Prüfung | 1 |
| Anhalten bei einer WP zwischen der gelben und roten Zielflagge | 100 |
| Nicht-Teilnahme oder Nicht-Erfüllung einer WP | 100 |
Einsprüche oder Proteste gegen die Aufgabenstellung, Streckenführung, Kontrollen, Zeitnahme oder Wertung sind nicht zulässig.
Im Rahmen der Abschlussveranstaltung findet die Siegerehrung statt. Es werden Pokale für folgende Kategorien vergeben: